Impressum  und AGB
(gültig für freiberuflich tätigen Einzel-Vollheilpraktiker) Angaben gemäß §§ 5,6 DDG

Heilpraktikerin Anja Pfeiffer, ebenfalls Verantwortliche für den Inhalt der Homepage 
Am Waldesrand 16, 02694 Gr0ßdubrau OT Neu Särchen 
Telefon: 01772247230
Email: HeilpraktikerpraxisAnjaPfeiffer@aol.com

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Heilpraktiker (verliehen in der BRD)
Die Erlaubnis nach §1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes wurde mir am 06.12.2018 durch das Ordnungssamt der Stadt Görlitz erteilt.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz) Durchführungsverordnung: Nachzulesen im Internet  unter
Verbandsmitgliedschaft:
Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker e.V.


Berufshaftpflichtversicherung:
Die Continentale Versicherung AG, Forstenrieder Allee 70, 81476 München
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland

Hinweis:
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.

Bildnachweis:
Anja Pfeiffer, Tino Behner, Susanns Fotomomente
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AGBs = Behandlungsvertrag


I.) Vertragsgegenstand


Der Patient nimmt beim Behandler eine heilkundliche Behandlung mit naturheilkundlichen Heilverfahren einschließlich der notwendigen Diagnostik- und Testverfahren in Anspruch. Es können Verfahren Anwendung finden, denen eine wissenschaftliche / schulmedizinische Anerkennung fehlt. Die Behandlerin erbringt ihre Dienste nach dem fachlichen Standard eines Heilpraktikers. Die Behandlungsmethoden beruhen jeweils auf einem nach naturheilkundlichen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz.

Mögliche Diagnostik besteht in Veranlassung von Laboruntersuchungen von Blut, Speichel oder Stuhl.

Die Behandlung erfolgt z.b. in Form von einer schmerztherapeutischen Behandlung nach Liebscher und Bracht, Ohrakupunktur, Therapeutischer Frauenmassage, Blutegelbehandlung, Sympathikustherapie nach Dr. Heesch, Behandlung mit pflanzlichen und homöopathischen Präparaten


II.) Vergütung


1.) Das Honorar bemisst sich nach den Vorgaben des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.


2.) Hinweis zur Erstattung der Behandlungskosten:


Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Deshalb erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel keine Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen. Einzelne Krankenkassen beteiligen sich jedoch im Wege einer freiwilligen Satzungsleistung an den Behandlungskosten. Da dies eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse voraussetzt, wird dem Patienten dringend empfohlen, sich vor Aufnahme der Behandlung bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer (teilweisen) Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.


Mitglieder privater Krankenkassen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Eine Erstattung durch einen Kostenträger ist von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen bzw. Tarifmerkmalen abhängig. Oftmals werden nur solche Behandlungskosten erstattet, die gemäß § 1 Abs. 2 der AVB als medizinisch notwendig eingestuft werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass dieser Punkt bei Heilpraktikerbehandlungen oftmals umstritten ist.


Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen durch Kostenträger können entsprechend dem jeweiligen Tarif beschränkt sein. Aus diesem Grund kann der Rechnungsbetrag den Erstattungsbetrag übersteigen. Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen des Leistungsträgers und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind als Eigenanteil vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch der Behandlerin ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.


III.) Ausfallhonorar


Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Patient der Behandlerin ein Ausfallhonorar in Höhe von 30 €. Der Ausfallbetrag ist sofort fällig. Verspätet sich der Patient mehr als 10 Minuten, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Behandlung. Satz 1 gilt in diesem Fall entsprechend.


Die vorstehenden Zahlungsverpflichtungen treten nicht ein, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt (Werktags) oder ohne sein Verschulden am (rechtzeitigen) Erscheinen verhindert ist. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Behandlerin.


IV.) Schweigepflicht


Die Behandlerin bewahrt über alle therapeutisch relevanten Umstände, die ihm in Ausübung seines Berufes über den Patienten bekannt werden Verschwiegenheit. Ausgenommen sind gesetzliche Offenbarungspflichten, bspw. aus dem Infektionsschutzgesetz.


V.) Mitteilungspflicht des Patienten


Der Patient verpflichtet sich, die Behandlerin wahrheitsgemäß über anderweitige in zeitlichem Zusammenhang erfolgende Behandlungen durch Dritte und Medikationen zu unterrichten.


Dies gilt insbesondere für die Einnahme von Schmerz- und Betäubungsmitteln, Psychopharmaka, blutgerinnenden Medikamenten, anderen aktuellen manuellen Verfahren.


Die Behandlerin weist darauf hin, dass bei Verschweigen einer solchen Behandlung ein erhebliches Gesundheitsrisiko für den Patienten bestehen kann. Die Kenntnis der Drittbehandlungen ist für eine fachgerechte Ausübung der heilkundlichen Leistung des Behandlers zwingend erforderlich. Andernfalls kann es (z.B. aufgrund von Kontraindikationen einzelner Verfahren) zu risikoträchtigen Komplikationen im Behandlungsverlauf kommen.


VI.) Weitere Hinweise, Datenschutz


Heilpraktiker dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Arzt.

Nur persönliche Angaben des Patienten werden in einer elektronischen Patientenkartei erhoben und gespeichert (Name, Geburtsdatum, Krankenkasse, Adresse, behandelnder Arzt, Telefonnummer, Email).

Die Patientin/der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht in allen Fällen ersetzen kann. Sofern ärztliche Rat erforderlich ist, wird die Behandlerin dies der Patientin/dem Patienten unverzüglich mitteilen.


Ich bin damit einverstanden, dass die Heilpraktikerpraxis Anja Pfeiffer Daten zu meiner Gesundheit (z.B. Vorerkrankungen, aktueller Gesundheitszustand, Behandlungsverlauf) zum Zweck der Durchführung meiner Behandlung erhebt, verarbeitet und nutzt. Dies gilt insbesondere für die Speicherung meiner Gesundheitsdaten und des Behandlungsverlaufs in einer Patientenakte.


Weitere gesetzliche Ermächtigungsnormen zur Datenerhebung bleiben unberührt. Ohne diese Einwilligung ist eine Behandlung – mit Ausnahme von Notfallbehandlungen - nicht möglich; die Gesundheitsdaten sind erforderlich, um eine fachgerechte Behandlung zu gewährleisten.